Diese neuerliche Reform war sicher notwendig um die Pflegeversicherung der Aktualität anzupassen. So sollen z.B. künftig auch Pflege-Wohngemeinschaften gefördert werden, die es 1995 noch gar nicht gab. Außerdem soll, so unser Gesundheitsminister Daniel Bahr, durch die Reform mehr dem Umstand gerecht werden, dass die Menschen so lange wie möglich zu Hause gepflegt werden wollen. Mit dem Gesetz werde dem Rechnung getragen.
Wenn er sich also, bevor er in sein Auto stieg, in keinem Zustand der Ermüdung
oder gar der Fahruntauglichkeit befand, dann konnte er diesen „Sekundenschlaf“
‚einfach fahrlässig’ nicht vorhersehen. Nach Auffassung der
Richter könne nur dann von einem schwerwiegenden Verschulden gesprochen
werden, wenn jemand bei Tageslicht, gerader und trockener Straße und uneingeschränkter
Verantwortlichkeit von der Fahrbahn abkommt und dann auf der Gegenfahrbahn in
ein anderes Fahrzeug fährt.
Dann, so die Richter des OLG, wäre gegen einen Leistungsausschluss seitens
der Versicherung „wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des
Unfalles“ nichts einzuwenden gewesen.
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