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Private Krankenversicherung: keine Kündigung bei Genkrankheit
Das Landgericht Bielefeld hat entschieden, dass ein privater Krankenversicherer einem Kunden nicht kündigen darf, wenn dieser eine genetische Erkrankung verschwiegen hat (Az. 25 0 105/06). Bis zu Jahre 2011 gilt eine Selbstverpflichtung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft, nach der kein Gentest vom Kunden verlangt werden darf. Aufgrund dieser Selbstverpflichtung ist den Versicherern nicht erlaubt, eine genetische Erkrankung in die Risikoberechnung einfließen zu lassen.