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Wechsel privater Krankenkassen soll leichter werden

Private Krankenversicherung

Koalitionsverhandlungen können in einzelnen Bereichen positive Neuerungen mit sich bringen, so auch diesmal in den Verhandlungen zwischen CDU/CSU und der SPD. Die Union denkt nämlich darüber nach, sich der SPD anzunähern und Privatpatienten den Wechsel ihrer privaten Kasse zu erleichtern.

CDU/CSU: Wechsel privater Krankenkassen soll leichter werden – die Altersrückstellung könnte künftig mitgenommen werden

Als konkreten Punkt nennen die Sprecher der Partei die Freigabe der Altersrückstellung, was bedeuten würde, dass Privatpatienten diese beim Wechsel zur neuen Kasse verlustfrei mitnehmen könnten – was eine wichtige Neuerung und Erleichterung für schon vor 2009 Privatversicherte wäre.

Bei der Altersrückstellung handelt es sich um einen Teil des Sparanteils der jeweiligen Tarife privat Versicherter, die in jungen Jahren als leicht erhöhter Betrag eingezahlt werden, um im Alter ein Polster zu haben und konstant höhere Beiträge zu vermeiden. Bislang war es generell so, dass bei einem Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung die gebildeten Altersrückstellungen der Versichertengemeinschaft der alten Gesellschaft zugute kamen und nicht von dem Versicherten zur Neuen mitgenommen werden konnten. Ein Wechsel innerhalb der privaten Krankenkassen lohnte sich für privat Vericherte, die schon vor 2009 in eine private Kasse eingetreten waren, nur, wenn sie noch keine Ersparnisse bei der Kasse hatten.

Obwohl diese neue Entscheidung den augenscheinlich verlustfreien Wechsel der privaten Krankenversicherung ermöglichen kann, gehen Experten nicht von einem massenhaften Wechsel aus, da ein Wechsel stets auch Arbeit und andere Risiken mit sich bringt: eine Gesundheitsprüfung beim kompletten Wechsel der Versicherung würde nicht ausbleiben. Grundsätzlich gilt: alle Vor – und Nachteile eines Kassenwechsels innerhalb der privaten Kassen abwägen und sich ausführlich beraten lassen.

Für privat Krankenversicherte, die nach dem 01.01.2009 eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, ist die Mitnahme der Altersrückstellungen über den sogenannten "Übertragungswert" gesetzlich geregelt. Die geplante Neuregelung würde auch langjährig Versicherten eine Möglichkeit geben, relativ verlustfrei den Anbieter zu wechseln.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetze & Paragraphen.

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