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Gesundheitsreform

Gesundheitsreform
Die neue Gesundheitsreform, die ab 1. April in Kraft tritt, wird dafür sorgen, dass die Gesundheit in Zukunft teurer wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Patient staatlich oder privat versichert ist. Bundespräsident Köhler wurde durch mehrere Verbände aufgefordert, das "Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung" (GKV-WSG) noch zu stoppen. Obwohl von dessen ursprünglichen Entwurf nicht mehr allzu viel übrig geblieben ist, ist mit Köhlers "Machtwort" in Richtung Gesetzes-Stopp wohl eher nicht mehr zu rechnen. Die hauptsächlichen Änderungen werden erst im nächsten Bundestags-Wahljahr in Kraft treten. Bis dorthin wird sich folgendes ändern:

Ab 1. April 2007 müssen sich Menschen, die derzeit nicht für den Krankheitsfall abgesichert sind, bei der Kasse versichern, deren Kunde sie zuletzt waren. Tun sie dies nicht, müssen sie mit einer Strafe rechnen und alle angefallenen Beiträge seit 1. April nachzahlen oder Säumniszuschläge zahlen. Andernfalls streicht die Kasse ihre Leistungen auf ein minimale Grundversorgung zusammen. Hauptsächlich Betroffene: Selbständige, Langzeitarbeitslose, die kein ALG II beziehen, Geschiedene, die sich nach der Trennung nicht freiwillig versichert hatten.

Änderungen der medizinischen Versorgung: Ausweitung ambulanter Versorgung durch Kliniken, anteilige Zahlungen von GKV-Versicherten an Folgekosten für medizinisch nicht notwendige Maßnahmen (z. B. Schönheits-OP), neue Wahltarife für besondere Versorgungsformen, freie Wahl der Reha-Einrichtung, Leistungspflicht der Kassen für bisherige Satzungsleistungen, darunter von der staatlichen Impfkommission empfohlene Impfungen und Mutter(Vater)-Kind-Kuren.

Außerdem dürfen die Krankenkassen stärker als zuvor im Wettbewerb agieren durch Wahltarife, die wie folgt zu unterscheiden sind: Tarife, die sie anbieten können und solche, die sie anbieten müssen. Die Muss-Tarife gelten für folgende Versorgungsformen:

- integrierte Versorgung,

- besondere ambulante ärztliche Versorgung,

- strukturierte Behandlungsprogramme bei chronischen Krankheiten (DMP),

- Modellvorhaben und

- Hausarztzentrierte Versorgung.

In diesen Wahltarifen kann die jeweilige Kasse bestimmen, dass die Versicherten entweder eine Prämienzahlung oder Zuzahlungsermäßigung für die Teilnahme erhalten. Für diese ist keine gesetzliche Mindestbindungsfrist vorgesehen.

Dies ist anders bei den Wahltarifen, die die Kasse anbieten kann. Hier gilt eine Mindestbindungsfrist: Die Versicherten legen sich für drei Jahre auf einen solchen Tarif bei ihrer Kasse fest. Ein Kassenwechsel ist dann nur noch im Härtefall möglich. In diesem Tarif sind die Prämienzahlungen wie folgt begrenzt: 20 Prozent des Jahresbeitrages, höchstens aber 600 Euro, dürfen nicht überschritten werden. Zu diesen Tarifen zählen:

Selbsthehalttarife,

Tarife für Nichtinanspruchnahme von Leistungen,

variable Kostenerstattungstarife und

Tarife, die die Übernahme der Kosten beinhalten für von der Regelversorgung ausgeschlossene Arzneimittel der besonderen Therapierichtung.

Seit 2. Februar bereits ist der Wechsel von der GKV zur PKV nicht mehr so einfach. Gewechselt werden darf nur, wenn der Verdienst in drei aufeinander folgenden Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von knapp 4.000 Euro brutto/Monat gelegen haben.

Ein Recht auf privaten Krankenschutz gibt es ab 1. Juli 2007: Dann müssen sich Menschen, die auch zuletzt privat versichert waren, im Standardtarif privat versichern (ohne Gesundheitsprüfung und ohne Risikozuschlag).

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetze & Paragraphen.

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