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Keine Chance für Discounter-Versicherung

Keine Chance für Discounter-Versicherung

Das Landgericht Wiesbaden hat entschieden (Az: 11 O 8/08): Das Unternehmen Rewe darf über ihre Penny-Discounter keine Versicherungsverträge mehr anbieten.

Der Rechtsstreit wurde für den Kläger entschieden – den Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft (AfW). Die Rewe Deutsche Supermarkt KG aA hatte gegen die Gewerbeverordnung verstoßen und sich wie ein Versicherungs-Vermittler verhalten.

Die Notwendigkeit der persönlichen und vor allem qualifizierten Beratung, die im Supermarkt nicht gewährleistet wird, stand für den AfW bei diesem Prozess im Vordergrund.

Eine Versicherung dient dem Schutz und dieser kann nur garantiert sein, wenn er auf die Bedürfnisse des Kunden abgestimmt ist – und das erfordert fachkundiges Personal. Deshalb legt der AfW den Versicherungsunternehmen ans Herz, sich auf die gute Zusammenarbeit mit Maklern zu konzentrieren.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetze & Paragraphen.

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