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Manche Reiserücktrittsversicherer ordnen die Vorlage eines Facharzt-Attestes an. Wer etwa wegen einer plötzlichen Panikattacke von der gebuchten Reise zurücktreten will, muss sich diese Erkrankung durch einen Facharzt für Psychiatrie bescheinigen lassen. Ein Attest vom Haus- oder Flughafenarzt ist nicht ausreichend. Diese Vertragsklausel wurde vom Amtsgericht München für rechtens erklärt (Az. 231 C 35774/05) und das Landgericht München hat das Urteil bestätigt (Az. 13 S 5055/06). Der Klage eines Mannes, der aufgrund einer Panikattacke vor dem Flughafengebäude seine USA-Reise nicht wahrnehmen konnte, wurde nicht stattgegeben: Er hatte nur ein Attest vom Internisten nachgereicht, worauf sich der Versicherte weigerte, die stornierte Reise zu bezahlen.