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Ab September: Rauchverbot in Bundesbehörden und Verkehrsmitteln

Ab September: Rauchverbot in Bundesbehörden und Verkehrsmitteln
Jetzt ist es amtlich: In Bundesbehörden und öffentlichen Verkehrsmitteln wird ab dem 1. September das Rauchen verboten sein:

Nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat für das Gesetz, dass den Tabakqualm aus mehr als 500 Einrichtungen des Bundes sowie aus Bussen, Bahnen, Taxis und Bahnhöfen verbannt. Rauchen soll demnach nur noch in dafür vorgesehenen Räumen erlaubt sein. Bei Verstößen droht ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro.

Selbst betroffen ist auch der Bundestag und der Bundesrat.

Ziel des neuen Gesetz soll auch die Verschärfung des Jugendschutzes sein. Denn mit dem neuen Gesetz wird die Altersgrenze für den Tabakkauf zum 1. Januar 2009 von 16 auf 18 Jahre angehoben werden.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, würdigte die Entscheidung als einen „sehr großen Schritt für den Nichtraucherschutz“.

Für das Rauchverbot in Gaststätten sind hingegen die Länder zuständig. Bätzing appellierte deshalb an die Länder, möglichst bald auch in dieser Angelegenheit einheitliche Regelungen zum Nichtraucherschutz zu beschließen.

Einige Länder wie Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen haben den Nichtraucherschutz bereits beschlossen.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetze & Paragraphen.

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