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Reise-Versicherung: Unmittelbare Stornierung bei Krankheit ! - Landesgericht München

Reise-Versicherung: Unmittelbare Stornierung bei Krankheit ! - Landesgericht München
Sollte der Versicherungsnehmer einer Reiserücktrittskostenversicherung vor Antritt seiner Reise erkranken, so muss er die Reise sofort stornieren, wenn es nicht sicher ist, dass er rechtzeitig wieder gesund wird.

Der Versicherer ist zu informieren, unabhängig davon, ob Heilungschancen für den Erkrankten bestehen oder nicht.
Der behandelnde Arzt des Versicherers muss sofort nach Auftreten der Erkrankung feststellen, dass sein Patient zu Reisebeginn wieder gesund ist. Wenn dies nicht eindeutig festgestellt werden kann, ist es die Pflicht des Versicherten die Reise sofort zu stornieren. Sollte er dies nicht tun, so muss der Versicherer im Versicherungsfall auch nicht leisten!

Mit dieser Erklärung hat das Landesgericht die Klage des Versicherungsnehmers zurückgewiesen!

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetze & Paragraphen.

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