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Hundebesitzer muss Kosten für Tierheim zahlen

Hundebesitzer muss Kosten für Tierheim zahlen
Ein Hundebesitzer muss die Kosten zahlen, wenn sein Tier auf behördliche Anordnung im Tierheim untergebracht wird. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat so entschieden im Falle eines Staffordshire-Terriers (Az. 5 K 1373/06), rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Für die Unterbringung des Hundes im Tierheim seit Juli 2003 entstanden jährlich 3700 Euro Kosten. Der Hundebesitzer wollte dieser Forderung des Ordnungsamtes nicht nachkommen und ging vor Gericht. Seiner Klage wurde jedoch nicht stattgegeben: Die Richter entschieden, dass die Allgemeinheit nicht für die Tierheimkosten belangt werden könne. Um von der Zahlungspflicht befreit zu werden, muss der Besitzer das Tier einem geeigneten und zuverlässigen Halter anvertrauen.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetze & Paragraphen.

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