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Korrupte Ärzte und Apotheker sollen künftig bestraft werden

Korrupte Ärzte und Apotheker sollen künftig bestraft werden

Die Bundesregierung will künftig gegen Ärzte und Apotheker vorgehen, die sich bestechen lassen. Bislang droht korrupten niedergelassenen Ärzten nämlich keine Strafe, doch das soll sich ändern. Die Regierung plant, diese Gesetzeslücke zu schließen.

Korruption bei Ärzten und Apothekern kommt immer wieder einmal vor. Bestechlichkeit kann sich finanziell lohnen. Für 10.000 Euro Nebenverdienst beispielsweise verordneten Ärzte ihren Patienten nur Medikamente vom Arzneimittel-Hersteller Ratiopharm, anstatt Produkte mit gleichem Wirkstoff anderer Anbieter zu verschreiben. Von jedem Euro, den Ratiopharm so verdiente, flossen fünf Cent an die bestochenen Ärzte. Dieser Fall landete vor Jahren auch vor Gericht, eine harte Strafe für die korrupten Ärzte blieb jedoch aus. Anhand der 3000 Ärzte, gegen die in diesem speziellen Fall ermittelt wurde, lässt sich aber das Ausmaß des Problems erkennen. Auch Krankenhäuser oder Chiropraktiker bestachen niedergelassene Ärzte in der Vergangenheit, damit diese ihre Patienten nur an diese Einrichtungen überwiesen. Von den 100.000 niedergelassenen Ärzten in Deutschland aber beteuerten rund dreiviertel der Ärzte, noch nie ein Angebot zu Bestechung erhalten zu haben.

Bestechlichkeit ist zwar offiziell in den Berufsordnungen der Ärzte verboten, aber war bisher eben nicht juristisch verfolg- und strafbar. Vor drei Jahren urteilte der Bundesgerichtshof: Solange die Ärzte frei praktizieren und nicht angestellt sind, fallen sie in eine Gesetzeslücke. Doch genau das soll sich nun ändern. Das Bundeskabinett hat schärfere Regeln gegen Korruption im Gesundheitswesen verabschiedet. Soll es nach Justizminister Heiko Maas (SPD) gehen, können Ärzte und Apotheker künftig mit bis zu drei Jahren Haft rechnen, sollten sie sich weiterhin als bestechlich erweisen. Für besonders schwere Fälle von Bestechung oder Bestechlichkeit sieht der Entwurf, mit dem sich jetzt der Bundestag beschäftigen muss, sogar bis zu fünf Jahre Haft vor. "Korruption im Gesundheitswesen beeinträchtigt den Wettbewerb, verteuert medizinische Leistungen und untergräbt das Vertrauen von Patienten in die Integrität heilberuflicher Entscheidungen", begründete Bundesminister Maas die harte Vorgehensweise. Geplant ist ein neuer Paragraf 299a des Strafgesetzbuches, der eine entsprechende Bestrafung für "alle Angehörigen eines Heilberufes" vorsieht. Außer einer Haftstrafe soll auch eine Geldstrafe in Frage kommen. "Wir werden nichts unter Strafe stellen, was heute als berufliche Kooperation erlaubt ist", sagte der Justizminister. Nur wenn eine Kooperationsvereinbarung zum Schein abgeschlossen werde, um das berufsrechtliche Verbot von Zuweisungen oder Verordnungen gegen Entgelt zu umgehen und Bestechungszahlungen zu verschleiern, werde das Strafrecht künftig greifen.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetze & Paragraphen.

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