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Europaweite Patientenrechte

Europaweite Patientenrechte

Seit Freitag, den 25.10.2013 gelten neue Regeln für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung in der EU. Die Bürger der 28 Mitgliedstaaten haben nun die Wahl, ob sie sich vom Arzt im Inland oder im europäischen Ausland behandeln lassen wollen. Dabei müssen die Krankenkassen, sowohl Gesetzliche, als auch Private, die Kosten der Behandlung übernehmen, zumindest so viel, wie der Arztbesuch im Inland gekostet hätte – eine nicht unbeachtliche Stärkung der Patientenrechte.

Europaweite Patientenrechte seit Freitag in Kraft

Eine extra Zustimmung für die Behandlung im Ausland ist nun nur noch in bestimmten Fällen einzuholen. Außerdem können die Kassen eine Behandlung nur dann ablehnen, wenn sie diese als risikoreich einstufen oder die Behandlung im Inland in einem medizinisch vertretbaren Zeitraum durchgeführt werden könnte – so die Europäische Kommission.

Die neuen Regelungen schaffen endlich mehr Klarheit in der Frage der staatenübergreifenden medizinischen Behandlung.

Die Vorschriften haben eine weitere Neuerung: Jeder Mitgliedstaat soll zukünftig eine zentrale Anlaufstelle einrichten, in der die Patienten über ihre Rechte und Möglichkeiten aufgeklärt werden sollen. Diese Anlaufstellen werden auch miteinander vernetzt sein und sollen untereinander Informationen austauschen, um die medizinische Versorgungsstruktur der einzelnen Staaten zu Verdichten und Anzupassen und einen Überblick über die Behandlungsmöglichkeiten in den verschiedenen Mitgliedstaaten zu schaffen, damit Patienten sich entscheiden können, wo sie aufgrund welcher Vorteile behandelt werden wollen.

Bis kommenden Freitag müssen alle europäischen Staaten die Richtlinie der Kommission in nationales Recht umgesetzt haben. Für Deutschland ändert sich dabei aber nicht viel, da die meisten Regelungen der Richtlinie hierzulande schon Anwendung gefunden haben. Dennoch ist die Neuerung grundsätzlich entgegenkommend für Patienten, die nun einfach einen besseren Überblick über Behandlungsmöglichkeiten erhalten und diese auch einfach nutzen können.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetze & Paragraphen.

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