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Kfz-Haftpflichtversicherung – Urteil des LG Düsseldorf
Die Folge davon kann sein, dass, bei „auf gut Glück“ gezahlten
Forderungen ohne sachgemäße Prüfung, der Versicherungsnehmer das
Recht hat Widerspruch einzulegen, im Falle einer Rückstufung aufgrund der
entstandenen Regulierung. Das Landesgericht Düsseldorf allerdings entschied,
„im Zweifel für den Angeklagten“, wegen Mangels an Beweisen seitens
des Versicherungsnehmers, zugunsten des Versicherers.