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Kfz-Haftpflichtversicherung – Urteil des LG Düsseldorf

Kfz-Haftpflichtversicherung – Urteil des LG Düsseldorf
Die Folge davon kann sein, dass, bei „auf gut Glück“ gezahlten Forderungen ohne sachgemäße Prüfung, der Versicherungsnehmer das Recht hat Widerspruch einzulegen, im Falle einer Rückstufung aufgrund der entstandenen Regulierung. Das Landesgericht Düsseldorf allerdings entschied, „im Zweifel für den Angeklagten“, wegen Mangels an Beweisen seitens des Versicherungsnehmers, zugunsten des Versicherers.

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