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Keine Haftung für Umzugshelfer

Keine Haftung für Umzugshelfer
Freiwillige Helfer, die bei einem Umzug einen Sachschaden anrichten aufgrund leichter Fahrlässigkeit, müssen nicht dafür haften. Das Amtsgericht Plettenberg entschied für einen freiwilligen Umzugshelfer (Az. 1 C 345/05), der Bretter an einen Umzugs-Lkw so anlehnte, dass sie auf das Auto eines Anliegers kippten. Die Haftpflichtversicherung der umziehenden Person übernahm zunächst die Zahlung des Schadens, forderte jedoch kurze Zeit später vom Helfer einen Teil des Betrages zurück mit folgender Begründung: Er wäre zwar nicht haftend bei Schäden, die er beim Umziehenden verursache, gegenüber Dritten sei er jedoch verantwortlich. Die Richter gaben jedoch dem Helfer Recht und betonten, dass niemand mehr bei einem Umzug helfen würde, wenn er für solche Schäden haften müsse.

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