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Versicherungsschutz bei Winterreifen

Versicherungsschutz bei Winterreifen
Am 21. Dezember 2005 beschloss der Bundesrat eine Änderung der Straßenverkehrsordnung. Diese trat am 1. Mai 2006 in Kraft. Darin heißt es, dass bei Kraftfahrzeugen die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen seien. Wer dagegen verstoße, müsse mit einem Bußgeld von mindestens 20 EUR rechnen. Wer durch falsche Bereifung sogar den Straßenverkehr behindere, müsse mit einem Bußgeld über 40 EUR rechnen. Komme es durch die Bereifung zu einem Unfall, drohe zusätzlich ein Punkt in Flensburg. Eine allgemeine Winterreifenpflicht in Deutschland gibt es allerdings nicht.
Wie sieht es da mit dem Versicherungsschutz aus, wenn man mit Sommerreifen im Winter einen Unfall verursacht? Nach Angaben der Deutschen Versicherer gilt grundsätzlich, dass den Schaden des Unfallopfers die Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt, unabhängig davon, ob die Bereifung des Unfallverursachers ausreichend an die Wetterverhältnisse angepasst war.
Bei der Vollkaskoversicherung könnte im Extremfall bei einem Unfall grobe Fahrlässigkeit entgegengehalten werden. Beispielsweise dann, wenn man mit abgefahrenen Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen ins Hochgebirge fährt und dort einen Unfall verursacht. Bei der Prüfung des Schadenfalls sind aber immer die genauen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Einige Versicherer verzichten in ihren Versicherungsbedingungen allerdings auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
Ob Winter- oder Sommerreifen, die Deutschen Versicherer setzen auf die Vernunft und Einsicht der Autofahrer. Um die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer zu erhöhen, sollten Autofahrer im Winter nur mit geeigneter Bereifung unterwegs sein. Für die Umrüstung auf Winterreifen spricht, dass sie durch ein spezielles Profil und besondere Kautschukmischungen auch bei niedrigen Temperaturen, Nässe und Glätte eine gute Haftung bieten und so die Sicherheit maßgeblich erhöhen.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetze & Paragraphen.

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