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Am 21. Dezember 2005 beschloss der Bundesrat eine Änderung der Straßenverkehrsordnung.
Diese trat am 1. Mai 2006 in Kraft. Darin heißt es, dass bei Kraftfahrzeugen
die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen seien. Wer dagegen
verstoße, müsse mit einem Bußgeld von mindestens 20 EUR rechnen.
Wer durch falsche Bereifung sogar den Straßenverkehr behindere, müsse
mit einem Bußgeld über 40 EUR rechnen. Komme es durch die Bereifung
zu einem Unfall, drohe zusätzlich ein Punkt in Flensburg. Eine allgemeine
Winterreifenpflicht in Deutschland gibt es allerdings nicht.
Wie sieht es da mit dem Versicherungsschutz aus, wenn man mit Sommerreifen im
Winter einen Unfall verursacht? Nach Angaben der Deutschen Versicherer gilt grundsätzlich,
dass den Schaden des Unfallopfers die Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt, unabhängig
davon, ob die Bereifung des Unfallverursachers ausreichend an die Wetterverhältnisse
angepasst war.
Bei der Vollkaskoversicherung könnte im Extremfall bei einem Unfall grobe
Fahrlässigkeit entgegengehalten werden. Beispielsweise dann, wenn man mit
abgefahrenen Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen ins
Hochgebirge fährt und dort einen Unfall verursacht. Bei der Prüfung
des Schadenfalls sind aber immer die genauen Umstände des Einzelfalls zu
berücksichtigen. Einige Versicherer verzichten in ihren Versicherungsbedingungen
allerdings auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
Ob Winter- oder Sommerreifen, die Deutschen Versicherer setzen auf die Vernunft
und Einsicht der Autofahrer. Um die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer
zu erhöhen, sollten Autofahrer im Winter nur mit geeigneter Bereifung unterwegs
sein. Für die Umrüstung auf Winterreifen spricht, dass sie durch ein
spezielles Profil und besondere Kautschukmischungen auch bei niedrigen Temperaturen,
Nässe und Glätte eine gute Haftung bieten und so die Sicherheit maßgeblich
erhöhen.