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Kabinett beschließt Pflegereform 2013

Kabinett beschließt Pflegereform 2013
Berlin 28.03.2012 - Das Kabinett beschließt die zweite Reform der Pflegeversicherung nach deren Einführung im Jahr 1995.

Diese neuerliche Reform war sicher notwendig, um die Pflegeversicherung der Aktualität anzupassen. So werden z.B. künftig auch Pflege-Wohngemeinschaften gefördert, die es 1995 noch gar nicht gab. Außerdem, so Gesundheitsminister Daniel Bahr, wird die Reform dem Umstand gerecht, dass viele Menschen so lange wie möglich zu Hause gepflegt werden wollen.

Ein wichtiger Punkt im neuen Gesetz sind sicher auch die Leistungen für Demenzkranke und geistig Behinderte, die von Angehörigen betreut werden und die in keiner Pflegestufe sind.

Um die verbesserten Leistungen finanzieren zu können, wird der Beitragssatz für die Pflegepflichtversicherung ab dem 1. Januar 2013 moderat steigen.

Hier die wichtigsten Eckpunkte der Reform im Detail:

  • Geistig Behinderte und Demenzkranke erhalten zukünftig 220 Euro Leistung im Monat und sogar 320 Euro bei besonderem Bedarf, wenn sie zu Hause von Angehörigen betreut werden und 325 bzw. 425 Euro, wenn die Betreuung durch einen Pflegedienst erfolgt.
  • Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen ein Zeitvolumen wählen können statt einzelner, fest definierter Leistungen.
  • In den Pflegestufen I und II werden die Leistungspauschalen erhöht.
  • Pflege-Wohngemeinschaften werden gefördert.
  • Die Begutachtung von Pflegefällen soll reibungsloser verlaufen.

Wie nicht anders zu erwarten, bleibt der Kabinettsbeschluss nicht unkritisiert. „Wenn nicht bald ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff kommt, steuert Deutschland auf den Pflegenotstand zu“, und, dass diese Pflegereform kein großer Wurf sei, sagt z.B. der Präsident des Sozialverbandes Deutschland (SoVD), Adolf Bauer. Zwar begrüßen die Meisten, dass Demenzkranke nunmehr besser berücksichtigt werden, jedoch fordern fast alle Kritiker einhellig und dringend eine Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffes an sich. Es entsteht der Eindruck, man mache der Koalition den Vorwurf, sich eben genau davor zu drücken.

Eugen Brysch, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, bemerkte, die Pflegeberufe müssen attraktiver gemacht werden. Hiermit hat Herr Brysch sicher recht, jedoch stellt sich die Frage, ob das mit einer Reform der Pflegeversicherung gelöst werden kann oder ob hierfür nicht an ganz anderer Stelle Lösungsansätze her müssen.

Gesondert geplant ist in nächster Zukunft die Förderung privater Vorsorge, wobei noch unklar ist, wie genau die Förderung ausgestaltet werden soll. Aber auch hier hagelt es schon im Vorfeld Kritik. Die für diese Förderung im Bundeshaushalt 2013 vorgesehen Summe von 100 Millionen Euro sei viel zu gering, um genügend Anreiz zu schaffen.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetze & Paragraphen.

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