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Der Wille des Patienten ist verbindlich

Rechtsschutz
Nach fast sechsjähriger Debatte hat der Bundestag endlich einen Entschluss gefasst und ein Gesetz zur Patientenverfügung beschlossen.

Der Wille der Patienten in einer Patientenverfügung ist verbindlich und muss beachtet werden. Ob der Patient nun dem Tode nahe ist oder nicht, wenn in der Patientenverfügung eine bestimmte Behandlung ausgeschlossen ist, müssen das Ärzte, Pfleger und auch Verwandte beachten.

Voraussichtlich soll das Gesetz, welches dies nun regelt, Anfang September 2009 wirksam werden. Damit ändert sich im Prinzip nichts. Nur die Frage, ob in bestimmten Fällen Ärzte sich über die Patientenverfügung hinwegsetzen dürfen oder nicht, ist damit geklärt.

Wer eine Patientenverfügung verfassen möchte, sollte sich zuvor genau informieren und bei einem Arzt beraten lassen. Einige Ärzte bieten dies kostenlos an und in manchen Fällen zahlt auch die Krankenkasse. Eine solche Beratung sollte in der Patientenverfügung erwähnt werden. Bei der Formulierung kann ein Anwalt helfen. Es gibt auch Rechtsschutzversicherungen, die in einem solchen Fall das Honorar für den Anwalt bezahlen.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetze & Paragraphen.

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