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Nach fast sechsjähriger Debatte hat der Bundestag endlich
einen Entschluss gefasst und ein Gesetz zur Patientenverfügung
beschlossen.
Der Wille der Patienten in einer Patientenverfügung ist
verbindlich und muss beachtet werden. Ob der Patient nun dem Tode nahe
ist oder nicht, wenn in der Patientenverfügung eine bestimmte
Behandlung ausgeschlossen ist, müssen das Ärzte,
Pfleger und auch Verwandte beachten.
Voraussichtlich soll das Gesetz, welches dies nun regelt, Anfang
September 2009 wirksam werden. Damit ändert sich im Prinzip
nichts. Nur die Frage, ob in bestimmten Fällen Ärzte
sich über die Patientenverfügung hinwegsetzen
dürfen oder nicht, ist damit geklärt.
Wer eine Patientenverfügung verfassen möchte, sollte
sich zuvor genau informieren und bei einem Arzt beraten lassen. Einige
Ärzte bieten dies kostenlos an und in manchen Fällen
zahlt auch die Krankenkasse. Eine solche Beratung sollte in der
Patientenverfügung erwähnt werden. Bei der
Formulierung kann ein Anwalt helfen. Es gibt auch
Rechtsschutzversicherungen, die in einem solchen Fall das Honorar
für den Anwalt bezahlen.