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Kfz-Versicherung: Tuning immer melden

Kfz-Versicherung
Teure Felgen, ein tieferes Fahrwerk oder ein Motor mit mehr Hubraum. In kaum einem anderen Land ist es so beliebt und verbreitet wie in Deutschland: das Auto-Tuning. Dabei reicht es nicht immer aus, das Tuning am Auto durch einen Prüfer abnehmen und die Papiere aktualisieren zu lassen. Was die Wenigsten wissen: Motor-Tuning muss immer auch der Kfz-Versicherung gemeldet werden. Wer darauf verzichtet, riskiert seinen Versicherungsschutz und bleibt gegebenenfalls bei einem Unfall auf den dabei entstandenen Kosten sitzen.

Das geht auch aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz vom 26.02.2007 (Aktenzeichen 10 U 56/06) hervor: Das Gericht hob mit seinem Urteil die Entscheidung eines Landgerichts auf und wies die Klage eines Fahrzeughalters gegen dessen Versicherung ab. Der Mann hatte sein Vollkasko versichertes Auto technisch verändert, seine Versicherung aber nicht darüber informiert. Als er das Auto seinem Sohn überließ, verursachte dieser einen tragischen Verkehrsunfall, bei dem ein Freund des Sohnes starb. Die Versicherung weigerte sich, den Totalschaden am Fahrzeug zu ersetzen, da sie über das Tuning nicht informiert worden war. Anders als das Landgericht sah das OLG diese Weigerung als berechtigt an. Dabei werteten es die Richter als unerheblich, ob das Tuning die direkte Ursache des Unfalls war. Ein getuntes Fahrzeug schaffe einen besonderen Anreiz, die zusätzlichen Möglichkeiten auch auszureizen. Daher müsse die Versicherung in jedem Fall über Veränderungen informiert werden.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetze & Paragraphen.

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