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Keine Erhöhung der gesetzlichen Schülerunfallrenten

Unfallversicherung
Kurzmeldung

Die Rentenwerte der gesetzlichen Schülerunfallversicherung bleiben auf dem gleichen niedrigen Niveau wie im Jahr 2004. Keine Leistung aus der gesetzlichen Schülerunfallversicherung erhalten Kinder bis zum Eintritt in den Kindergarten bzw. in die Schule. Generell gibt es keine gesetzliche Unfallrente bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit bis einschließlich 19% - unabhängig vom Alter des Kindes.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetze & Paragraphen.

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