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Keine Erhöhung der gesetzlichen Schülerunfallrenten
Kurzmeldung
Die Rentenwerte der gesetzlichen Schülerunfallversicherung
bleiben auf dem gleichen niedrigen Niveau wie im Jahr 2004. Keine Leistung aus
der gesetzlichen Schülerunfallversicherung erhalten Kinder bis zum
Eintritt in den Kindergarten bzw. in die Schule. Generell gibt
es keine gesetzliche Unfallrente bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit
bis einschließlich 19% - unabhängig vom Alter des Kindes.