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Reisestorno: Nicht zögern nach schwerer Verletzung

Reisestorno: Nicht zögern nach schwerer Verletzung
Erleidet ein Versicherungskunde einen Monat vor einer gebuchten Reise eine schwere Verletzung (wie etwa im vorliegenden Fall ein Schädel-Hirntrauma), so kann er nicht davon ausgehen, dass er bis zum Reiseantritt wieder genesen ist. Verlässt sich der Versicherungsnehmer jedoch auf eine Genesung, obwohl aufgrund der Schwere seiner Verletzung nicht davon auszugehen ist, kann der Antrag auf Reiserücktrittskostenversicherung abgelehnt werden. So geschehen im vorliegen Fall: Laut Urteil des AG München hätte der Versicherungsnehmer nicht auf Genesung warten dürfen, sondern sofort den Reiserücktritt melden müssen.

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