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Flüchtlingshilfe: Nur organisierte Flüchtlingshelfer haben Versicherungsschutz

Flüchtlingshilfe: Nur organisierte Flüchtlingshelfer haben Versicherungsschutz

Tausende Flüchtlinge kommen jeden Tag nach Deutschland. Viele Menschen helfen ihnen hier bei ihrer Ankunft. Die Helfer selbst sind allerdings nur dann unfallversichert, wenn sie für Kommunen oder Wohlfahrtsverbände tätig sind.

Woche für Woche engagieren sich tausende Helfer in Deutschland für Flüchtlinge. Sie bauen Notunterkünfte auf, sammeln Möbel, versorgen die Flüchtlinge mit Wasser, Essen, Kleidung und Spielsachen. Doch was passiert, wenn die Helfer selbst zu Schaden kommen, wenn sie beispielsweise bei ihrem Einsatz stürzen, einen Unfall haben, jemand anderem Schaden zufügen oder etwas Wertvolles kaputt machen? Um die eigene Versicherung bei den Hilfsaktionen machen sich die wenigsten Gedanken. Elke Weidenreich, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, klärt auf: "Eigeninitiative ist Privatsache. Nur im organisierten Einsatz sind den vielen Helfern im Ernstfall auch die Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung sicher."

Grundsätzlich gilt, dass ehrenamtlich aktive Bürger automatisch gesetzlich unfallversichert sind. Voraussetzung hierfür ist, dass die Helfer ihre Arbeit unentgeltlich, freiwillig und zum Wohle anderer tätigen. Stefan Boltz, Sprecher der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Berlin, erklärt, dass es darüber hinaus auch wichtig sei, dass das Engagement der Helfer im Auftrag der Schule, einer Körperschaft oder einer Anstalt des öffentlichen Rechts erfolgt.

Die gesetzliche Unfallversicherung springt bei Unfällen, die sich während der ehrenamtlichen Tätigkeit ereignen, ein (sie trägt dann die Kosten für die Behandlung, die Reha und gegebenenfalls die Rente). Allerdings gilt das nicht für private Tätigkeiten zwischendurch, wie etwa den Gang zum Bäcker. (Hier zahlt die Krankenkasse zwar die Behandlung, kommt jedoch nicht für Kosten auf, die durch bleibende Schäden entstehen können). Automatisch sind die freiwilligen Helfer nur dann versichert, wenn die Hilfsaktionen von Kommunen oder Verbänden organisiert werden. Schon dann, wenn ein einzelner aus Eigeninitiative Essen oder Kleidung vorbeibringt, tut er das eigeninitiativ, sodass die gesetzliche Unfallversicherung nicht einspringt, wenn ihm dabei etwas passiert (wenn er sich etwa ein Bein bricht).

Deswegen empfiehlt Weidenbach allen freiwilligen Helfern, sich organisiert für Flüchtlinge einzusetzen. Die Unfallkassen gehen noch einen Schritt weiter: Um ganz auf Nummer sicher zu gehen, empfehlen sie, dass Listen angelegt werden, in die sich die Helfer eintragen, sodass einfach nachgeprüft werden kann, wer wann tätig war.

Eine andere Lösung ist natürlich, über freiwillige Versicherungen nachzudenken (insbesondere eine private Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung), die auch dann greifen, wenn freiwillige Helfer in ihrer Freizeit verunglücken.

Haftung – Schadenersatz

"Was sich sozial engagierte Bürger außerdem fragen sollten, ist: Wie läuft das eigentlich, wenn ich bei meinem Engagement andere schädige, ob aus kurzer Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit?", gibt Weidenbach zu bedenken. Wer sich in einem Verein oder einer Kommune ehrenamtlich engagiert, ist über dessen Haftpflichtversicherung auch mitversichert. Auch wenn man sich als Helfer angemeldet hat, muss man keinen Schadenersatz leisten.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetze & Paragraphen.

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