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Der März mit seinen Neuerungen

Der März mit seinen Neuerungen

Ab März 2015 gelten für viele Verbraucher neue Vorgaben. So gibt es wichtige Änderungen für Rentner, Steuerzahler, Hausbesitzer und Wohnortswechsler, die rechtzeitig zum Frühlingsbeginn greifen.

Bei der Krankenversicherung hat sich bereits zu Jahresbeginn einiges geändert. Ab 2015 dürfen die Krankenkassen sogenannte Zusatzbeiträge erheben, um die Ausgaben zu decken. Ab März nun greift diese Regelung auch für gesetzlich versicherte Rentner. Sie müssen den Zusatzbeitrag alleine tragen. Der Gesetzgeber hatte den Rentnern zwei Monate länger für die Umstellung gegeben, um den Menschen mehr Zeit zu verschaffen, sich nach einer günstigeren Kasse umzusehen und einen eventuellen Wechsel der Kasse in die Wege zu leiten. Der zusätzliche Beitrag der gesetzlichen Krankenkassen liegt aktuell zwischen 0 und 1,3 Prozent.

Auch für Hausbesitzer bringt der März Neuerungen mit sich. Der Bund möchte Energieberatungen künftig bezuschussen. Für eine Beratung vor Ort soll es ab sofort mehr Geld geben. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Förderung angepasst. Nun soll der Zuschuss bei Ein- und Zweifamilienhäusern bei 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten liegen. Maximal soll die Bezuschussung bei 800 Euro liegen. Bei größeren Wohnhäusern mit mindestens drei Wohnparteien soll der Zuschuss bei maximal 1100 Euro liegen.

Nicht nur für Häuslebauer, auch für Wohnortswechsler gibt es neue Regelungen. Wer umzieht, kann die Kosten für den Umzug beim Finanzamt geltend machen. Dafür hat die Regierung neue Pauschalen beschlossen. Ehepaare und Verheiratete können ab sofort statt bisher 1390 Euro sogar 1429 Euro geltend machen. Bei Ledigen steigt der Betrag von 695 auf 715 Euro an.

Auch für Steuerzahler gibt es Neuerungen: Das Elster-Formular für die jährliche Steuererklärung steht nur vorausgefüllt auf den Webseiten der Finanzämter bereit. Grundlage dafür sind die Daten, die von Steuerpflichtigen im Zuge der elektronischen Übermittlung in der Vergangenheit vom Staat gespeichert wurden. Finanzämter raten daher, die Daten bei der Steuererklärung zu prüfen und eventuell zu aktualisieren und korrigieren.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetze & Paragraphen.

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