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Gutes Nettoeinkommen des Exmannes = Gute Altersvorsorge für die Exfrau

Altersvorsorge
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. XII ZR 141/04) muss ein geschiedener Mann mit sehr gutem Einkommen der Exfrau und auch den Kindern, falls vorhanden, muss für ihre Altersvorsorge einen zusätzlichen Betrag zahlen. So muss der hier betroffene Ehemann, der über ein Nettoeinkommen von über 20 000 Euro monatlich verfügt, seiner Exfrau einen Beitrag zur Altersvorsorge von 1 752 Euro zahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ist bei einem solch hohen Einkommen nicht maßgebend, hier wird die Bemessung des Altersvorsorgeunterhalts anders ermittelt.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetze & Paragraphen.

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