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Neues Pflegegesetz 2017: Was ist eigentlich der Entlastungsbeitrag?

Pflegetagegeldversicherung

Mit Jahresbeginn 2017 kommen mit dem neuen Pflegestärkungsgesetzt (PSG II) einige finanzielle Änderungen auf die Bundesbürger zu. Der Entlastungsbetrag wurde ins Leben gerufen, um pflegende Angehörige zu entlasten und diese bestmöglich zu beraten. Ziel ist vor allem die Förderung der Eigenständigkeit der pflegebedürftigen Personen. Sie sollen so lange wie möglich, in ihrem gewohnten häuslichen Umfeld bleiben, soziale Kontakte pflegen und ihren Alltag selbstständig bewältigen.

Wer hat Anspruch den Entlastungsbetrag?

Anspruch auf den Betreuungsbetrag haben im häuslichen Umfeld gepflegte Menschen mit einem Pflegegrad von 1 bis 5. Zum "häuslichen Umfeld" zählt der Gesetzgeber die eigenen vier Wände der pflegebedürftigen Person, die Wohnung oder das Haus der Pflegeperson, sowie die Altenwohnung und Einrichtungen des betreuten Wohnens. Mit dem Entlastungsbetrag können die folgenden Leistungen abgerechnet werden: Kurzzeitpflege, Nachtpflege bzw. teilstationäre Tagespflege und ambulante Pflege (in den Pflegestufen 2 bis 5). Nicht übernommen werden Leistungen, die der Pflegedienst bei der Körperpflege erbringt. Darunter fallen etwa die kleine und große Toilette, sowie das An- und das Auskleiden. Diese Leistungen werden über die Pflegesachleistungen finanziert.

Die Höhe des Entlastungsbetrags

Bis Jahresende 2016 wurden, abhängig von den Einschränkungen des Pflegebedürftigen, 104 beziehungsweise 208 Euro bezahlt. Das neue Pflegestärkungsgesetz vereinheitlicht die Richtsätze. Ab 2017 werden für alle Pflegebedürftigen in allen Pflegestufen einheitlich 125 Euro pro Monat bezahlt. Der Betrag ist also für alle Pflegedürftigen gleich hoch unabhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit.

Davon ausgenommen sind Pflegebedürftige mit erheblichen Einschränkungen, die dadurch finanzielle Verluste erleiden würden. Für sie greift die Besitzstandregelung. Diese legt fest, dass durch den Übergang in das neue Pflegestärkungsgesetz keine Bezieher schlechter gestellt werden dürfen.

Eine Pflegeversicherung wird attraktiver

Der Entlastungsbetrag wird nicht automatisch ausbezahlt, sondern muss beantragt werden. Wichtig ist, dass der Antrag erst nach dem Erhalt der Leistungen gestellt werden darf. Der Nachweis erfolgt über Belege und Abrechnungen. Alle Kosten, die den Erstattungsbetrag überschreiten, müssen selbst übernommen beziehungsweise über eine allfällige Versicherung abgerechnet werden. Eine Pflegeversicherung wird daher durch das neue Abrechnungsmodell, das die Erstattungssätze für künftige Neubezieher stark einschränkt, deutlich attraktiver, so die Einschätzung von Sozialexperten.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetze & Paragraphen.

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