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Der gläserne Patient - Noch sind viele Fragen offen

Der gläserne Patient - Noch sind viele Fragen offen
Die elektronische Gesundheitskarte soll Patienten, Ärzten, Apothekern und Krankenkassen in Deutschland das Leben leichter machen. Durch die gespeicherten Patientendaten, die jederzeit abrufbar sein sollen, soll die kleine Plastikkarte mit Chip Zeit und Geld sparen. Nach endlosem Hin- und Her und diversen Debatten in allen Instanzen nimmt das Projekt „elektronische Gesundheitskarte“ nun konkrete Formen an:

In Nordrhein-Westfalen entscheiden Ärzte derzeit über die Anschaffung der zum Lesen der Chip-Karte erforderlichen Kartenlesegeräte. Nur wenn bis zum 30. Juni mindestens 85 Prozent der Praxen an Bord sind, werden die ersten Gesundheitskarten ausgegeben. Der Mehrwert des neuen Systems soll in einer vereinfachten Kommunikation zwischen Ärzten, Apotheken, Krankenkassen und Patienten bestehen, erläutert das Bundesgesundheitsministerium in Berlin. Arztberichte, Krankenakten oder Rezepte müssen bislang meist umständlich in Papierform hin und her geschickt werden. Mit der neuen Karte soll sich das ändern. Sie erlaubt den Zugriff auf zentral gespeicherte Gesundheitsdaten, die dann bei Bedarf in jeder Praxis oder Apotheke abgerufen werden können. Was müssen Patienten und Ärzte beachten? Die Antwort lautet zunächst einmal: nichts. Zumindest in der Übergangsphase bis zu flächendeckenden Einführung des neuen Systems werden die altbekannten Versichertenkarten lediglich gegen die neuen Chipkarten ausgetauscht, ohne dass deren vieldiskutierte zusätzliche Funktionen schon verfügbar wären. Technisch erfüllt das neue Modell zwar alle Voraussetzungen für die geplanten neuen Anwendungen, etwa die elektronische Krankenakte. Aktiviert werden sollen diese aber erst später, wenn das System läuft.

Die Datensicherheit soll durch ein kompliziertes «Zwei-Schlüssel-Prinzip» gewährleistet werden. Sowohl Arzt als auch Patient bekommen erst nach Eingabe einer mehrstelligen Geheimnummer Zugriff auf gespeicherte Daten. Das könne vieles komplizierter machen als heute. Gerade für ältere Menschen könnte es problematisch werden. Ebenso wenig ist klar, ob es verschiedene Stufen der Geheimhaltung geben wird. Zum Beispiel muss ein Apotheker nicht wissen, was der Psychologe sagt. Und wenn der Sohn für die Mutter ein Medikament in der Apotheke abholen will, muss es Vertretungsregeln geben. Auch wie das funktioniert, ist noch offen. (dpa/vs)

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetze & Paragraphen.

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