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Der gläserne Patient - Noch sind viele Fragen offen
Die elektronische Gesundheitskarte soll Patienten, Ärzten, Apothekern und
Krankenkassen in Deutschland das Leben leichter machen. Durch die gespeicherten
Patientendaten, die jederzeit abrufbar sein sollen, soll die kleine Plastikkarte
mit Chip Zeit und Geld sparen. Nach endlosem Hin- und Her und diversen Debatten
in allen Instanzen nimmt das Projekt „elektronische Gesundheitskarte“
nun konkrete Formen an:
In Nordrhein-Westfalen entscheiden Ärzte derzeit über die Anschaffung
der zum Lesen der Chip-Karte erforderlichen Kartenlesegeräte. Nur wenn bis zum 30. Juni
mindestens 85 Prozent der Praxen an Bord sind, werden die ersten Gesundheitskarten
ausgegeben. Der Mehrwert des neuen Systems soll in einer vereinfachten Kommunikation
zwischen Ärzten, Apotheken, Krankenkassen und Patienten bestehen, erläutert
das Bundesgesundheitsministerium in Berlin. Arztberichte, Krankenakten oder Rezepte
müssen bislang meist umständlich in Papierform hin und her geschickt
werden. Mit der neuen Karte soll sich das ändern.
Sie erlaubt den Zugriff auf zentral gespeicherte Gesundheitsdaten, die dann bei
Bedarf in jeder Praxis oder Apotheke abgerufen werden können. Was müssen
Patienten und Ärzte beachten? Die Antwort lautet zunächst einmal: nichts.
Zumindest in der Übergangsphase bis zu flächendeckenden Einführung
des neuen Systems werden die altbekannten Versichertenkarten lediglich gegen die
neuen Chipkarten ausgetauscht, ohne dass deren vieldiskutierte zusätzliche
Funktionen schon verfügbar wären. Technisch erfüllt das neue Modell
zwar alle Voraussetzungen für die geplanten neuen Anwendungen, etwa die elektronische
Krankenakte. Aktiviert werden sollen diese aber erst später, wenn das System
läuft.
Die Datensicherheit soll durch ein kompliziertes «Zwei-Schlüssel-Prinzip»
gewährleistet werden. Sowohl Arzt als auch Patient bekommen erst nach Eingabe
einer mehrstelligen Geheimnummer Zugriff auf gespeicherte Daten. Das könne
vieles komplizierter machen als heute. Gerade für ältere Menschen könnte
es problematisch werden. Ebenso wenig ist klar, ob es verschiedene Stufen der
Geheimhaltung geben wird. Zum Beispiel muss ein Apotheker nicht wissen, was der
Psychologe sagt. Und wenn der Sohn für die Mutter ein Medikament in der Apotheke
abholen will, muss es Vertretungsregeln geben. Auch wie das funktioniert, ist
noch offen. (dpa/vs)