Start

Neue Kündigungsmodalitäten bei Krankenversicherungen

Neue Kündigungsmodalitäten bei Krankenversicherungen

Seit Mai 2013 können Kunden einer Privaten Krankenkasse nach einer Beitragserhöhung in einem längeren Zeitraum kündigen. Laut § 205 des Versicherungsvertragsgesetz (VGG) kann man innerhalb von zwei Monaten nach Benachrichtigung über die Erhöhung kündigen. So können viele privat Versicherte noch bis Ende Januar 2014 kündigen.

Im stressigen Berufsalltag muss man an so vieles denken: Rechnungen bezahlen und Krankenkassen-Beiträge organisieren sind nur zwei der zahlreichen Aufgaben. Vor allem gegen Ende des Jahres stehen viele solcher organisatorischer Aufgaben an. Auch wichtige Fristen für den Wechsel der Krankenkasse gehören dazu – in dem ganzen Trubel am Jahresende könnten solche Fristen übergangen und vergessen werden. Eine unangenehme Situation. Doch um die Modalitäten des Anbieterwechsels nach Erhöhung der Beitragskosten zu vereinfachen, hat der Gesetzgeber im Mai letzten Jahres ein Gesetz verabschiedet, das die Fristen einer solchen Kündigung neu regeln soll.

Die überarbeitete Fassung des § 205 VGG haben Kunden einer Privaten Versicherung das Recht, innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Benachrichtigung der Beitragserhöhung zu kündigen. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Nachricht zu laufen. Im Normalfall werden Beitragserhöhungen im Zeitraum November bis Januar angekündigt. Praktisch heißt das in den meisten Fällen, dass eine Kündigung bis Ende Januar/ Anfang März möglich ist. Vor dieser Änderung hatte man nur einen Monat Zeit, eine Kündigung bei seinem Versicherer einzureichen. Da sich die Antragsgestaltun oft als sehr komplex gestaltet, wurde vielen die Kündigung und der Wechsel zu einer anderen Versicherung erschwert, wenn nicht sogar verwehrt. Aufgrund der Versicherungspflicht in Deutschland wird dem Antrag auf Kündigung nur stattgegeben, wenn der Wechsler dem alten Versicherer der Nachweis über eine Folgeversicherung vorgelegt wird. Mit dem Monat mehr Zeit sollte dies aber für Krankenkassenwechsler kein Problem mehr darstellen, da man sich nun genauer erkundigen und entsprechend Wechslen kann.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetze & Paragraphen.

Autor: .