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Krankentagegeldversicherung: Kündigung bei Arbeitsunfähigkeit

Krankentagegeldversicherung: Kündigung bei Arbeitsunfähigkeit
Der Vertrag einer Krankentagegeldversicherung kann fristlos gekündigt werden, wenn ein triftiger Grund besteht. Im vorliegenden Fall hat das Oberlandesgericht Saarbrücken zugunsten des Versicherers entschieden: Ein selbständiger Malermeister hatte trotz Arbeitsunfähigkeit einen Auftrag angenommen und im Zuge der Angebotserstellung einen Außentermin beim Kunden wahrgenommen. Daraufhin kündigte der Versicherer den Vertrag fristlos, der Versicherungsnehmer zog vor Gericht. Die Klage wurde jedoch abgewiesen, da in diesem Fall ein außerordentlicher Kündigungsgrund für den Versicherer bestand.

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