Alle Rentner müssen ab diesem Jahr ihre Renten zu 50 % versteuern. Bezieht
einer im nächsten Jahr erstmals Rente, beträgt der zu versteuernde
Anteil 52 %.
- 5.200 EUR in den alten Bundesländern
- 4.400 EUR in den neuen Bundesländern
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt unverändert 19,5%.
Verträge über Kapitallebensversicherungen müssen rechtzeitig vor Ende des Jahres 2004 abgeschlossen werden, damit die bisherigen Steuervorteile noch genutzt werden können. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) interessierte Kunden hin.
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