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Kfz-Haftpflichtversicherung – Urteil des OLG Celle

Kfz-Haftpflichtversicherung – Urteil des OLG Celle
Es handelt sich nicht um grobe Fahrlässigkeit, wenn ein Autofahrer aufgrund eines so genannten „Sekundenschlafes“ einen Unfall verschuldet, insofern mit diesem nicht zu rechnen war. Das OLG Celle entschied, dass die Versicherung in einem solchen Fall den Versicherungsschutz nicht grundsätzlich verweigern darf. Der Fahrer eines Pkws war nach elf Stunden Arbeitszeit auf dem Weg nach Hause, als auf die Gegenfahrbahn geriet und dort einen Unfall verursachte.

Wenn er sich also, bevor er in sein Auto stieg, in keinem Zustand der Ermüdung oder gar der Fahruntauglichkeit befand, dann konnte er diesen „Sekundenschlaf“ ‚einfach fahrlässig’ nicht vorhersehen. Nach Auffassung der Richter könne nur dann von einem schwerwiegenden Verschulden gesprochen werden, wenn jemand bei Tageslicht, gerader und trockener Straße und uneingeschränkter Verantwortlichkeit von der Fahrbahn abkommt und dann auf der Gegenfahrbahn in ein anderes Fahrzeug fährt.
Dann, so die Richter des OLG, wäre gegen einen Leistungsausschluss seitens der Versicherung „wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Unfalles“ nichts einzuwenden gewesen.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetze & Paragraphen.

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