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Erwerbsminderungsrente – Rentenkürzung trotz Richterurteil

Erwerbsminderungsrente – Rentenkürzung trotz Richterurteil
Laut einem Fernsehbeitrag des ARD-Magazins Plusminus vom 17.07.2007 verweigert die Rentenversicherung trotz eines Urteils des Bundessozialgerichtes in Kassel die Zahlung an unter 60-Jährige, die vorzeitig in Rente gehen.

Das Urteil vom Bundessozialgericht vom 16. Mai 2006 besagt in diesem Zusammenhang, dass Erwerbsminderungsrenten bei unter 60-Jährigen wegen vorzeitigen Rentenbeginns nicht gekürzt werden dürfen. Nach Angaben von Plusminus sind derzeit 750.000 Menschen betroffen.

Mit der Rentenreform aus dem Jahr 2001 wurde die Bewilligung der Erwerbsminderungsrente ausschließlich von medizinischen Kriterien abhängig gemacht und Abschläge eingeführt. Für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme der Rente wird beispielsweise die Rente um 0,3 Prozent gekürzt - bis zu 10,8 Prozent (3 Jahre = 36 Monate x 0,3 Prozent = 10,8 Prozent). Damit soll nach Angaben von Plusminus verhindert werden, „dass Versicherte auf Erwerbsminderungsrenten ausweichen, um sich eine ungekürzte Rente zu sichern. Erwerbsminderungsrentner ab 60 sollten also ebenso Abschläge auf ihre Rente hinnehmen wie normale Altersrentner, die vorzeitig in den Ruhestand gehen. Seit 2001 können Erwerbsminderungsrentner erst mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.“

Doch die Rentenversicherungsträger kürzten auch die Erwerbminderungsrenten für unter 60-Jährige. Infolge einer Klage einer 47-jährigen Frau aus Niedersachsen stellte der 4. Senat des Bundessozialgerichts fest, dass die seit 2001 von den Rentenversicherungsträgern ausgeübte Praxis, Erwerbminderungsrenten bei unter 60-Jährigen zu kürzen, "gesetz- und verfassungswidrig" ist (Urteil vom 16. Mai 2006 Az. B 4 RA 22/05 R).

Nach Angabe von Plusminus hätten zirka 750.000 Erwerbsminderungsrentner in Folge dieses Urteils Anspruch auf eine höhere Rente und eine Nachzahlung für bis zu 4 Jahre rückwirkend. In Absprache mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben die Deutschen Rentenversicherer allerdings beschlossen, dem Urteil nicht zu folgen und wollen auch die anderen Senate des Bundessozialgerichts (vier weitere) dieses Urteil prüfen lassen.

Im konkreten Fall bekommt also nur die aus Niedersachsen stammende Klägerin eine höhere Rente, die anderen Betroffenen müssen nun möglicherweise Jahre warten, vorausgesetzt, die Auffassung des 4. Senates setzt sich durch.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetze & Paragraphen.

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