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Tierhalterhaftpflicht: Hund verletzt Pferd nach Ausbrechen aus dem Auto

Tierhalterhaftpflicht: Hund verletzt Pferd nach Ausbrechen aus dem Auto
Die Tierhalterhaftpflicht muss für Schäden aufkommen, die von Tieren nach einem Ausbrechen aus dem Auto verursacht werden. So entschied das Oberlandgericht Karlsruhe (Az. 12 U 133/06), nachdem die Tierhalterhaftpflicht-Versicherung einen Hundehalter fälschlicherweise an dessen Autoversicherung verwiesen hatte: Der Hund des Kunden war aus dem Geländewagen durch Betätigen des elektrischen Fensterhebers ausgebrochen und hatte ein hochklassiges Turnierpferd so stark verletzt, dass es eingeschläfert werden musste. Die Autoversicherung greift bei einem solchen Schaden nicht, da der Hundebesitzer hierbei seine Pflicht als Tierhalter verletzt und nicht als Kraftfahrer.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetze & Paragraphen.

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