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Tätlicher Angriff unter Arbeitnehmern ist ein Kündigungsgrund
Ein Arbeitnehmer kann fristlos entlassen werden, wenn er einen Kollegen tätlich angreift, auch wenn beide verwandt oder verschwägert sind. Ein solcher Tatbestand gefährdet den Betriebsfrieden und der Arbeitgeber muss eine Verletzung durch eine körperliche Auseinandersetzung zwischen Arbeitnehmern nicht tolerieren. So entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az. 9 Sa 431/06).