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Alkoholverbot für junge Fahrer unter 21 Jahren

Alkoholverbot für junge Fahrer unter 21 Jahren
Der Bundestag hat ein Alkoholverbot für Fahranfänger beschlossen. Die Null-Promille-Grenze gilt für Führerscheinneulinge in der zweijährigen Probezeit sowie für alle Fahrer unter 21 Jahren. Durch das generelle Alkoholverbot für alle unter 21 soll verhindert werden, dass junge Fahrer durch den Mopedschein mit 16 Jahren das Alkoholverbot mit dem 18. Geburtstag umgehen können. Alkoholsündern droht ein Bußgeld von 125 Euro und zwei Punkte in Flensburg, die Teilnahme an einem Aufbauseminar sowie die Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss noch der Bundesrat zustimmen.

Nach Auffassung der deutschen Versicherer ist dieses Gesetz eine richtige Maßnahme zur Verringerung der Unfallzahlen junger Fahrer. Die Unfallforschung der Versicherer geht vor allem von einem Rückgang der schweren Unfälle mit Toten und Schwerverletzten aus. Im Jahr 2005 waren junge Fahrer im Alter von 18-21 Jahren an rund 15 Prozent der Unfälle mit Personenschäden beteiligt. Die Unfallforscher des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weisen allerdings auch darauf hin, dass die Zahl der Unfälle mit Personenschäden in der Altersgruppe der 21-25-Jährigen mit fast 18 Prozent noch höher ist als in der Gruppe der ganz jungen Fahrer. Die Zahl der Alkoholunfälle nimmt bei älteren Fahrern zwar ab, allerdings ist ihre Blutalkoholkonzentration dann oft höher. Man wird die Unfallentwicklung in den nächsten Jahren beobachten und bei positiven Ergebnissen durchaus überlegen, ob nicht auch die Gruppe der bis 25-jährigen Fahrer in das Alkoholverbot am Steuer mit einbezogen werden kann. "Das Gesetz wird Wirkung haben, da Alkohol die Neigung junger Fahrer zur Selbstüberschätzung noch steigert und dies zusammen mit der Unerfahrenheit zu kritischen Situationen führt", zeigte sich Siegfried Brockmann, Leiter der GDV-Unfallforschung, überzeugt.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetze & Paragraphen.

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