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Jetzt drohen saftige Geldstrafen

Jetzt drohen saftige Geldstrafen
Keine Krankenversicherung zu haben, ist nicht nur fahrlässig, sondern wird demnächst auch teuer. Der Gesetzgeber hat für Personen, die keine Krankenversicherung und auch noch keinen Vertrag für die Zukunft abgeschlossen haben, einen Praragraphen ins Gesetz eingefügt, der Strafen für Nichtversicherte vorsieht.

Die Folgen der Nichtversicherung werden in § 193 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) beschrieben. Dort heißt es in Absatz 4, dass für jeden Monat der Nichtversicherung ein Prämienzuschlag zu zahlen ist (ein Monatsbeitrag für jeden angefangenen Monat der Nichtversicherung, ab dem sechsten Monat der Nichtversicherung für jeden weiteren angefangenen Monat ein Sechstel eines Monatsbeitrags).

Kann die Dauer der Nichtversicherung nicht festgestellt werden, geht man davon aus, dass der Versicherte mindestens fünf Jahre nicht versichert war. Die "Strafe" ist einmalig zusätzlich zur laufenden Prämie zu entrichten. Der Versicherungsnehmer kann vom Versicherer die Stundung des Prämienzuschlages verlangen, wenn ihn die sofortige Zahlung ungewöhnlich hart treffen würde und den Interessen des Versicherers durch die Vereinbarung einer angemessenen Ratenzahlung Rechnung getragen werden kann. Der gestundete Betrag ist zu verzinsen. Nichtversicherte gehen also nicht nur ein hohes Risiko ein, im Krankheitsfall vor dem Nichts zu stehen. Vielmehr drohen sogar Prämiennachzahlungen für unversicherte Monate.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetze & Paragraphen.

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