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Mietwagenpreise: Kunden müssen nach Unfall Preis gut überprüfen
Nach einem Verkehrsunfall kann es vorkommen, dass Geschädigte für einen Mietwagen horrende Preise zahlen sollen – viele Extratarife für Ersatzwagen sind überteuert. Diese Preise müssen allerdings nicht von der Versicherungsgesellschaft erstattet werden, sondern nur der Normaltarif. So hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. VI ZR 99/06), nachdem der Versicherer dem Geschädigten nicht den vollen Betrag für einen überteuerten Mietwagen zahlen wollte. In einem solchen Fall muss der Kunde den Preis hinterfragen und gegebenenfalls Vergleichsangebote einholen.