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Mietwagenpreise: Kunden müssen nach Unfall Preis gut überprüfen

Mietwagenpreise: Kunden müssen nach Unfall Preis gut überprüfen
Nach einem Verkehrsunfall kann es vorkommen, dass Geschädigte für einen Mietwagen horrende Preise zahlen sollen – viele Extratarife für Ersatzwagen sind überteuert. Diese Preise müssen allerdings nicht von der Versicherungsgesellschaft erstattet werden, sondern nur der Normaltarif. So hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. VI ZR 99/06), nachdem der Versicherer dem Geschädigten nicht den vollen Betrag für einen überteuerten Mietwagen zahlen wollte. In einem solchen Fall muss der Kunde den Preis hinterfragen und gegebenenfalls Vergleichsangebote einholen.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetze & Paragraphen.

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