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Rentenversicherungspflicht für Selbständige

Rentenversicherungspflicht für Selbständige
Das Bundessozialgericht (AZ: B12 RA 1/04R) hat in einer Entscheidung Ende 2005 in bestimmten Fällen die Versicherungspflicht beherrschender selbständiger GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer in der gesetzlichen Rentenversicherung angenommen. Hintergrund der Entscheidung ist die Regelung des § 2 Nr. 9 SGB VI, wonach auch diejenigen Selbständigen rentenversicherungspflichtig sind, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind (so genannte arbeitnehmerähnliche Selbständige).

Der Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) hat dazu allerdings Anfang April Stellung bezogen und beschlossen, das Urteil als Einzelfallentscheidung und nicht als generell bindend anzusehen. Das Bundesministerium für Arbeit uns Soziales begrüßt in einer Presseerklärung die von der DRV Bund vorgenommene Einschätzung und verlautbarte, eine gesetzliche Klarstellung herbeizuführen.

Quelle: Volkswohl Bund

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetze & Paragraphen.

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