Der Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) hat dazu allerdings Anfang April Stellung bezogen und beschlossen, das Urteil als Einzelfallentscheidung und nicht als generell bindend anzusehen. Das Bundesministerium für Arbeit uns Soziales begrüßt in einer Presseerklärung die von der DRV Bund vorgenommene Einschätzung und verlautbarte, eine gesetzliche Klarstellung herbeizuführen.
Quelle: Volkswohl Bund
Artikel eingestellt am 30.06.2006 in der Rubrik Gesetze & Paragraphen.
Autor: Gerhard Jager.
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