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Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

Kfz-Versicherung
Als Versicherungsnehmer sollte man die so genannten Obliegenheiten beachten, um sich den Versicherungsschutz zu erhalten. Die schuldhafte Verletzung kann mitunter die Leistungsfreiheit und die Kündigung durch das Versicherungsunternehmen nach sich ziehen.

Obliegenheiten sind gesetzlich oder vertraglich auferlegte Pflichten, die sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz und dem Versicherungsvertrag ergeben. Alle Obliegenheiten können in den allgemeinen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers eingesehen werden. Man unterscheidet dabei Obliegenheiten, die vor dem Versicherungsfall zu erfüllen sind (vorvertragliche Anzeigepflicht) und solche, die nach dem Versicherungsfall zu erfüllen sind (Schadenabwendungspflicht). Diese Unterscheidung ist wichtig, weil Obliegenheitsverletzungen vor und nach dem Versicherungsfall zu unterschiedlichen Rechtsfolgen führen (vgl. dazu § 6 VVG).

Die vertraglichen Obliegenheiten vor und nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles sind im Bereich der Kfz-Versicherung den Versicherungsunternehmen in der Pflichtversicherungsverordnung vorgegeben. Diese Pflichtversicherungsverordnung gibt dem Versicherungsnehmer die Sicherheit, bei jedem in Deutschland tätigen Versicherungsunternehmen eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung zu vergleichbaren "Allgemeinen Bedingungen" abschließen zu können.

Bei einer Verletzung der Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall handelt es sich beispielsweise, wenn der Fahrer infolge von Alkoholgenuss einen Schaden verursacht oder ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug gebraucht.

Bei Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall handelt es sich beispielsweise um die Anzeigepflicht des Versicherungsfalls innerhalb einer bestimmten Zeitspanne beim Versicherer oder die Schadenminderungspflicht, bei der der Versicherungsnehmer den Schaden nach Möglichkeit abzuwenden oder zu mindern hat.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetze & Paragraphen.

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