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Versicherungsantrag: Bei zu langer Bearbeitungszeit darf abgelehnt werden

Versicherungsantrag: Bei zu langer Bearbeitungszeit darf abgelehnt werden
Das Amtsgericht Pfaffenhofen hat entschieden: Dauert nach der Klärung aller Fragen eine Bearbeitungszeit des Versicherungsantrages länger als vier Wochen, so darf der Kunde vom Antrag zurücktreten (Az.: 2 C 756/06).

So entschied sich ein Kunde, sich nicht mehr an seinen Antrag zu halten, nachdem er knapp sechs Wochen nach Eingang aller Angaben beim Versicherer auf seinen Versicherungsschein warten musste. Der Kunde ließ nach der langen Wartezeit die Abbuchungen von seinem Konto wieder zurückbuchen und entschied sich für eine andere Versicherungsgesellschaft.

Der ursprüngliche Versicherer war darüber nicht sehr glücklich und zog vor Gericht. Dieses gab jedoch dem Antragsteller recht und begründete dies damit, dass eine Bearbeitungszeit eines Versicherungsantrages nach Beantwortung der letzten Fragen innerhalb vier Wochen abgeschlossen sein sollte (gemäß § 147 Absatz 2 BGB)

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