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Auslegungssache?

Auslegungssache?

Seit 2008 kann jeder Versicherungsvertrag nach drei Jahren gekündigt werden, so dass neue Kündigungsrecht. Doch uneinig ist man sich bei der Frage um ältere Verträge. Gilt die Dreijahresfrist ab 01. Januar 2008 oder ab Beginn des Vertrages?

„Ein am 01. Januar 2007 für fünf Jahre geschlossener Vertrag kann also zum 31. Dezember 2009 gekündigt werden“, so Katharina Jahntz, Sprecherin des Bundesjustizministeriums. Doch einige Versicherer, wie die Provinzial Rheinland sehen dies anders. Sie tun dies als Einzelauffassung ab, denn die Auslegung des Rechts obliege nicht dem Ministerium.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetze & Paragraphen.

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