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Unisex-Umstellung seit dem 21.12.2012

Unisex-Umstellung seit dem 21.12.2012

Seit dem 21.12.2012 dürfen Versicherer nur noch Versicherungspolicen erstellen, bei denen die Versicherungsbeiträge nicht zwischen Männern und Frauen unterschieden (sogenannte Unisex-Kalkulation). Grundlage für diese neue Kalkulationsmethode ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 01.März 2011. Bislang war es so, dass Frauen etwas höhere Versicherungsbeiträge bei Krankenversicherungen hatten, da sie durchschnittlich vier bis fünf Jahre länger leben und diese längere Lebensdauer auf die Beiträge umgelegt wurde. Die Beitrags-Unterschiede zwischen Männern und Frauen werden nun durch die neue Unisex-Kalkulation angeglichen, das hat zur Folge, dass insbesondere die Beiträge für Männer etwas angestiegen sind, während die Beiträge für Frauen nahezu unverändert blieben.

Seit dem 15.12.2012 wird diese neue gesetzliche Grundlage auch auf unserer Webseite berücksichtigt. Versicherer, die noch keine aktuelle Unisex-Kalkulation vorlegen können, werden nicht mehr angeboten - wir verweisen in diesem Fall auf einen vergleichbaren Tarif. Natürlich konnten bis auf wenige Ausnahmen mittlerweile fast alle Gesellschaften aktuelle Tarifbeiträge liefern, so dass fast alle unsere Tarifrechner auf unserer Seite wieder reibungslos arbeiten.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetze & Paragraphen.

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