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Versicherungsschutz bei Wildunfall

Versicherungsschutz bei Wildunfall
Bei Autounfällen mit Wildtieren sind nach Angaben des Deutschen Jagdschutz-Verbandes (DJV) auf deutschen Straßen im letzten Jahr über 220.000 Tiere getötet worden. Alleine der an Pkws gemeldete Schaden betrug dabei über 400 Millionen Euro.

Schäden bei einem Unfall mit Haarwild sind am eigenen Fahrzeug in der Regel durch eine Teilkaskoversicherung gedeckt. Hierzu zählen laut Bundesjagdgesetz Hirsche, Rehe, Wildschweine, Füchse, Feldhasen, aber auch Wildkatzen, Dachse und Marder. Nicht dazu gehören zum Beispiel Hauskaninchen, Hunde, Katzen, Schafe, Rinder und Federwild.

Bei einem Wildunfall muss die Autoversicherung unter Umständen auch dann zahlen, wenn das Auto gar nicht mit dem Tier zusammengestoßen ist. Nämlich dann, wenn der Auto- oder Motorradfahrer dem Tier ausgewichen ist, um größeren Schaden zu vermeiden - und es dann zum Unfall kommt (OLG Koblenz vom 18.10.2006, Az.: 10 U 1415 / 05).

Aber Vorsicht! Der Versicherte muss den Ablauf des Unfalls im gerichtlichen Verfahren voll Beweisen. Gelingt der Nachweis des Wildunfalls nicht, droht die Gefahr, dass der Fahrer seinen Schaden selber tragen muss. Dies gilt insbesondere, wenn es für den Vorfall keine Zeugen gibt oder aufgrund des Ausweichmanövers keine Spuren am Fahrzeug sichtbar sind. Wildunfälle sind somit keinesfalls immer abgesichert.

Sollte es nichtsdestotrotz einmal zu einem Unfall mit einem Wildtier kommen, muss die Unfallstelle abgesichert und die Polizei verständigt werden. Der Schaden muss innerhalb einer Woche der Versicherung gemeldet werden, das amtliche Protokoll zur Unfallaufnahme und die so genannte Wildbescheinigung dienen der Versicherung als Nachweis. Letztendlich sollten auch mögliche Zeugen eruiert werden.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetze & Paragraphen.

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