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Kommerzielle Sterbehilfe
in Deutschland? Der Bundesrat prüft nun eine generelles Verbot
der Werbung!
In der derzeitigen Debatte um Sterbebeihilfe hat sich nun der Bundesrat
eingeschaltet und denkt über ein Werbeverbot nach. So stellte
der rheinland–pfälzische Justizminister Heinz Bamberger (SPD)
am Freitag in der Länderkammer einen Gesetzentwurf vor. Dieser
soll zur weiteren Beratung an die Ausschüsse gehen.
Bamberger ließ weiter verlauten, dass er es schamlos finde,
wenn man für Sterbehilfe werbe und somit die Ausweglosigkeit
von Menschen schamlos zu eigenen Zwecken ausnütze.
Die Deutsche Hospiz Stiftung ging noch einen Schritt weiter und nannte
den Gesetzentwurf nutzlos. Sie forderte den Bundestag auf die
organisierte Sterbebeihilfe komplett zu verbieten.
Basis der Diskussion um die Sterbehilfe waren mehrere Fälle
von indirekter Sterbehilfe durch den früheren Hamburger
Justizsenator Roger Kusch. Diese hatten bundesweit für
Aufsehen gesorgt. Seit diesen Tagen ringen die Bundesländer um
ein Verbot gewerblicher und organisierter Sterbehilfe.
Allerdings blieben alle Versuche die Situation zu regeln bislang
ergebnislos. Lediglich gewerbliche Beihilfe zur Selbsttötung
wurde im Juli 2008 durch die Länderkammer in einer
Entschließung verurteilt.
Nun will Rheinland-Pfalz mit dem Gesetzentwurf Werbemaßnahmen
erfassen, die grob anstößig oder allein auf
kommerzielle Gewinnerzielung ausgerichtet sind. Diese Werbung sei
abstoßend und reduziere das sensible Thema Sterbehilfe auf
eine Handelsware.
Bamberger sagte: „Es ist mit dem Menschenbild des
Grundgesetzes nicht vereinbar, wenn Menschen in verzweifelten
Lebenssituationen durch entsprechende Werbung geradezu zum Suizid
ermutigt werden, indem ihnen vermeintlich leichte Wege vom Leben zum
Tod aufgezeigt werden“. Insbesondere sei klar, dass gehandelt
werden müsse.
Zu Wort meldete sich auch die Hospiz Stiftung. Sie beklagte, dass es
mittlerweile eine „Inflation an gescheiterten
Gesetzesentwürfen“ gebe.
Ihrer Auffassung müsse die schwarz–gelbe Koalition das Thema
in den Bundestag holen, so der Geschäftsführende
Vorstand der Stiftung, Eugen Brysch. Weiter erinnerte er daran, dass
Union und FDP im Koalitionsvertrag vereinbart hätten,
organisierte Suizidbeihilfe selbst unter Strafe zu stellen. Ein
– wie jetzt geplantes Verbot der Werbung – reiche absolut
nicht aus.