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Sterbehilfe in Deutschland

Sterbehilfe in Deutschland
Kommerzielle Sterbehilfe in Deutschland? Der Bundesrat prüft nun eine generelles Verbot der Werbung!

In der derzeitigen Debatte um Sterbebeihilfe hat sich nun der Bundesrat eingeschaltet und denkt über ein Werbeverbot nach. So stellte der rheinland–pfälzische Justizminister Heinz Bamberger (SPD) am Freitag in der Länderkammer einen Gesetzentwurf vor. Dieser soll zur weiteren Beratung an die Ausschüsse gehen.

Bamberger ließ weiter verlauten, dass er es schamlos finde, wenn man für Sterbehilfe werbe und somit die Ausweglosigkeit von Menschen schamlos zu eigenen Zwecken ausnütze.

Die Deutsche Hospiz Stiftung ging noch einen Schritt weiter und nannte den Gesetzentwurf nutzlos. Sie forderte den Bundestag auf die organisierte Sterbebeihilfe komplett zu verbieten.

Basis der Diskussion um die Sterbehilfe waren mehrere Fälle von indirekter Sterbehilfe durch den früheren Hamburger Justizsenator Roger Kusch. Diese hatten bundesweit für Aufsehen gesorgt. Seit diesen Tagen ringen die Bundesländer um ein Verbot gewerblicher und organisierter Sterbehilfe.

Allerdings blieben alle Versuche die Situation zu regeln bislang ergebnislos. Lediglich gewerbliche Beihilfe zur Selbsttötung wurde im Juli 2008 durch die Länderkammer in einer Entschließung verurteilt.

Nun will Rheinland-Pfalz mit dem Gesetzentwurf Werbemaßnahmen erfassen, die grob anstößig oder allein auf kommerzielle Gewinnerzielung ausgerichtet sind. Diese Werbung sei abstoßend und reduziere das sensible Thema Sterbehilfe auf eine Handelsware.

Bamberger sagte: „Es ist mit dem Menschenbild des Grundgesetzes nicht vereinbar, wenn Menschen in verzweifelten Lebenssituationen durch entsprechende Werbung geradezu zum Suizid ermutigt werden, indem ihnen vermeintlich leichte Wege vom Leben zum Tod aufgezeigt werden“. Insbesondere sei klar, dass gehandelt werden müsse.

Zu Wort meldete sich auch die Hospiz Stiftung. Sie beklagte, dass es mittlerweile eine „Inflation an gescheiterten Gesetzesentwürfen“ gebe.

Ihrer Auffassung müsse die schwarz–gelbe Koalition das Thema in den Bundestag holen, so der Geschäftsführende Vorstand der Stiftung, Eugen Brysch. Weiter erinnerte er daran, dass Union und FDP im Koalitionsvertrag vereinbart hätten, organisierte Suizidbeihilfe selbst unter Strafe zu stellen. Ein – wie jetzt geplantes Verbot der Werbung – reiche absolut nicht aus.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetze & Paragraphen.

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