Start

Führerschein aus der EU gilt nicht immer

Führerschein aus der EU gilt nicht immer
Wer in Deutschland aufgrund medizinisch-psychologischer Gutachten keinen Führerschein mehr erwerben darf, kann sich auch nicht mit einer Lizenz aus dem EU-Ausland ans Steuer setzen.

Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem Urteil. In dem vorliegenden Fall war dem Kläger seit 1994 mehrmals der Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer entzogen worden. Des Weiteren wurde bei ihm die Fahreignung von mehreren Gutachtern verneint.

Daraufhin hatte der Kläger die Fahrerlaubnis im Jahr 2006 in Tschechien erworben. Diese Fahrerlaubnis würde, so das OVG, in diesem Fall jedoch nicht anerkannt.

Die Richter erklärten in ihrer Urteilsbegründung, dass die von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union erteilten Führerscheine innerhalb der EU grundsätzlich anerkannt würden.

Die gelte jedoch nicht, sofern sich diese Möglichkeit der „Beschaffung“ der Fahrerlaubnis, als ein Fall von“ offenem Missbrauch“ darstelle. Eine solche Variante läge dann vor, wenn jemand aufgrund schwerwiegender Eignungsmängel den Führerschein in seinem Heimatland nach dort geltendem Recht nicht mehr wiedererlangen könne und er die Fahrerlaubnis nur deshalb im Ausland erwerbe.


Quelle: Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland Pfalz (Az. 10 B 10291/07.OVG)

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetze & Paragraphen.

Autor: .