Das Bundeskabinett hat die folgenden monatlichen Höchstgrenzen vorgeschlagen, die noch von den Bundesländern im Bundesrat bestätigt werden müssen:
- Rentenversicherung West: 5.400 Euro (+100 EUR)
- Rentenversicherung Ost: 4.550 Euro (+50 EUR)
- Krankenversicherung: 4.050 Euro (+37,50 EUR)
Die Begründung für die Anpassung ist das generell in Deutschland gestiegene Durchschnitts-Einkommen, sowohl im Westen (1,55%) als auch im Osten (1,43%). Aufgrund dessen werden die Bemessungsgrenzen in der Rentenversicherung um 100 Euro bzw. 50 nach oben angepasst.
Die Versicherungspflichtgrenze – die Grenze des Bruttoeinkommens, bis zu der Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein müssen – erhöht sich von 4.012,50 Euro auf 4.050 Euro, auch hier ist die Begründung das gestiegene Durchschnittseinkommen. Privat versichern dürfen sich somit alle Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen in den letzten drei Jahren über dieser Bemessungsgrenze gelegen hat.
Artikel eingestellt am 23.10.2008 in der Rubrik Gesetze & Paragraphen.
Autor: Patrick Saar.
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