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Wechsel in die private Krankenversicherung wurde stark vereinfacht
Bis zur sogenannten „Versicherungspflichtgrenze” besteht
für Versicherte die Versicherungspflicht in der gesetzlichen
Krankenversicherung. Sie wird jährlich durch die Bundesregierung
festgelegt und sinkt in diesem Jahr von vormals jährlich 49.950 auf
49.500 Euro.
Bisher mussten Arbeitnehmer, die in die Private Krankenversicherung (PKV)
wechseln wollten, in drei aufeinander folgenden Jahren mit ihrem
Jahresarbeitsentgeld oberhalb dieser Grenze liegen. Nun kann der
Arbeitnehmer schon beim erstmaligen Überschreiten der Grenze in die
PKV wechseln. Für viele Menschen wird damit ein Wechsel in die
private Krankenversicherung attraktiver.