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Wechsel in die private Krankenversicherung wurde stark vereinfacht

Private Krankenversicherung
Bis zur sogenannten „Versicherungspflichtgrenze” besteht für Versicherte die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie wird jährlich durch die Bundesregierung festgelegt und sinkt in diesem Jahr von vormals jährlich 49.950 auf 49.500 Euro.

Bisher mussten Arbeitnehmer, die in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln wollten, in drei aufeinander folgenden Jahren mit ihrem Jahresarbeitsentgeld oberhalb dieser Grenze liegen. Nun kann der Arbeitnehmer schon beim erstmaligen Überschreiten der Grenze in die PKV wechseln. Für viele Menschen wird damit ein Wechsel in die private Krankenversicherung attraktiver.

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Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetze & Paragraphen.

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