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BAG-Urteil zu Schwangeren in Versicherungsverträgen

 BAG-Urteil zu Schwangeren in Versicherungsverträgen

Ein Geschäftsführer einer Versicherungsgesellschaft kündigte einer Schwangeren, nachdem er von deren Umständen erfuhr. Die Frau hatte eine künstliche Befruchtung hinter sich. In seinem aktuellen Urteil hebt das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Kündigung auf und gibt der Klägerin recht. Der künstlich Befruchteten steht besonderer Kündigungsschutz zu.

In seiner Entscheidung vom 6. März 2015 gab das BAG der schwangeren Klägerin recht und führte darüber hinaus sogar noch aus, dass die Kündigung der Frau durch den Geschäftsführer des Versicherungsunternehmens gegen das Benachteiligungsverbot des Paragrafen 7 Absatz 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Verbindung mit Paragrafen 1,3 AGG verstoße.

Auch der Europäische Gerichtshof hatte sich schon mit einem solchen Fall beschäftigt. Er hatte erklärt, dass eine "unmittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts vorliegen könne, wenn eine Kündigung hauptsächlich aus dem Grund ausgesprochen werde, dass die Arbeitnehmerin sich einer Behandlung zur In-vitro-Fertilisation unterzogen habe".

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetze & Paragraphen.

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