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Patientenverfügung aktuell

Patientenverfügung aktuell
Die Patientenverfügung ist seit einem Jahr auf dem „Markt“ – jetzt fordern die Ärzte Nachbesserungen!

Nach einem Jahr des Patientenverfügungsgesetzes hat nun die Bundesärztekammer eine kritische Bilanz gezogen.

Nach der Auffassung von Kammerpräsident Jörg-Dietrich Hoppe biete das Gesetz zu wenig Hilfestellung für die Bürger. Insbesondere solle man sich vor dem Abfassen einer Verfügung ärztlich beraten lassen.

Weiter betonte Hoppe, dass der in einer Patientenverfügung geäußerte Wille „grundsätzlich verbindlich und Grundlage ärztlichen Handelns“ sei. Hierbei sei klar, dass jede medizinische Behandlung unter „Wahrung der Menschenwürde und unter Achtung der Persönlichkeit, des Willens und der Rechte der Patienten, insbesondere des Selbstbestimmungsrechts” zu erfolgen habe.

Die neu im Gesetz manifestierte Patientenverfügung ermöglicht es Menschen festzulegen, wie sie im Fall einer schwerwiegenden Erkrankung medizinisch behandelt werden wollen. Die vorab erklärte Willensbekundung ist demnach unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung verbindlich.

Grundvoraussetzung ist, dass die Erklärung in schriftlicher Form vorliegt. Sofern dies nicht der Fall ist, sind die Behandlungswünsche oder der mutmaßliche Wille des Patienten anhand konkreter Anhaltspunkte, etwa früherer mündlicher Äußerungen, zu ermitteln.

Doch nicht nur die Ärzteschaft kritisiert die Regelung, auch die Deutsche Hospiz Stiftung drängt auf Nachbesserungen. Auch hier wurde eine verbesserte Beratung in Sachen Patientenverfügung gefordert. Weiter sah die Stiftung auch Nachbesserungsbedarf bei der Ermittlung des mutmaßlichen Willens. Nur auf bloßen Verdacht hin lebenserhaltende Maßnahmen zu beenden, darf nach Ansicht der Experten nicht sein.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetze & Paragraphen.

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