Bei GutGuenstigVersichert verwenden wir Cookies, um unsere Inhalte einfach und effektiv nutzbar zu gestalten.
Die genauen Funktionen lesen Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Die
Patientenverfügung ist seit einem Jahr auf dem
„Markt“ – jetzt fordern die Ärzte
Nachbesserungen!
Nach einem Jahr des Patientenverfügungsgesetzes hat nun die
Bundesärztekammer eine kritische Bilanz gezogen.
Nach der Auffassung von Kammerpräsident Jörg-Dietrich
Hoppe biete das Gesetz zu wenig Hilfestellung für die
Bürger. Insbesondere solle man sich vor dem Abfassen einer
Verfügung ärztlich beraten lassen.
Weiter betonte Hoppe, dass der in einer Patientenverfügung
geäußerte Wille „grundsätzlich
verbindlich und Grundlage ärztlichen Handelns“ sei.
Hierbei sei klar, dass jede medizinische Behandlung unter
„Wahrung der Menschenwürde und unter Achtung der
Persönlichkeit, des Willens und der Rechte der Patienten,
insbesondere des Selbstbestimmungsrechts” zu erfolgen habe.
Die neu im Gesetz manifestierte Patientenverfügung
ermöglicht es Menschen festzulegen, wie sie im Fall
einer schwerwiegenden Erkrankung medizinisch behandelt werden wollen.
Die vorab erklärte Willensbekundung ist demnach
unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung verbindlich.
Grundvoraussetzung ist, dass die Erklärung in schriftlicher
Form vorliegt. Sofern dies nicht der Fall ist, sind die
Behandlungswünsche oder der mutmaßliche Wille des
Patienten anhand konkreter Anhaltspunkte, etwa früherer
mündlicher Äußerungen, zu ermitteln.
Doch nicht nur die Ärzteschaft kritisiert die Regelung, auch
die Deutsche Hospiz Stiftung drängt auf Nachbesserungen. Auch
hier wurde eine verbesserte Beratung in Sachen
Patientenverfügung gefordert. Weiter sah die Stiftung auch
Nachbesserungsbedarf bei der Ermittlung des mutmaßlichen
Willens. Nur auf bloßen Verdacht hin lebenserhaltende
Maßnahmen zu beenden, darf nach Ansicht der Experten nicht
sein.