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Krankengeld für Selbstständige: Erneute Änderung durch den Gesetzgeber

Krankengeld für Selbstständige: Erneute Änderung durch den Gesetzgeber

Gerade erst weggefallen, soll ab dem 01. August 2009 der Anspruch für Selbstständige auf Krankengeld bei der gesetzlichen Krankenversicherung (im weiteren Text GKV genannt) wieder bestehen.

Schon am 01. April 2007 trat das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (kurz: GKV-WSG) in Kraft, doch erst zum Beginn dieses Jahres wurde das Krankengeld der GKV für Selbstständige gestrichen. Zum Ausgleich sollten diese nur noch 14,9% des Beitragssatzes zahlen müssen, statt den aktuellen 15,5%.

Doch der Gesetzgeber scheint mit dieser Regelung nicht zufrieden zu sein. Nach dem neuen Gesetzesentwurf soll sich dies nun wieder ändern.
Ab der zweiten Hälfte des Jahres soll das Krankengeld für Selbständige wieder zum Leistungsumfang der GKV gehören. Eine Erklärung gegenüber der GKV genügt, um wieder ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld zu haben. Die Höhe des Tagegeldes wird dann auch für Selbstständige nach den üblichen GKV-Regeln berechnet und der Beitragssatz zur GKV soll wieder 15,5% betragen.

Die gewählten Zusatztarife für Krankengeld, welche zum 01.01.2009 von der GKV angeboten wurden, enden automatisch zum 31. Juli. Jedoch auch nach dem automatischen Ablauf bleibt die Möglichkeit bestehen mit Wahltarifen kürzere Karenzzeiten oder höhere Nettoeinkommen abzusichern.
Ein Hin und Her der gesetzlichen Regelung, die gerade den Selbstständigen keine Sicherheit garantiert. Unabhängigkeit davon bietet nur eine private Krankentagegeldversicherung.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetze & Paragraphen.

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