Gerade erst weggefallen, soll ab dem 01. August 2009 der Anspruch für Selbstständige auf Krankengeld bei der gesetzlichen Krankenversicherung (im weiteren Text GKV genannt) wieder bestehen.
Schon am 01. April 2007 trat das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (kurz: GKV-WSG) in Kraft, doch erst zum Beginn dieses Jahres wurde das Krankengeld der GKV für Selbstständige gestrichen. Zum Ausgleich sollten diese nur noch 14,9% des Beitragssatzes zahlen müssen, statt den aktuellen 15,5%.
Doch der Gesetzgeber scheint mit dieser Regelung nicht zufrieden zu sein.
Nach dem neuen Gesetzesentwurf soll sich dies nun wieder ändern.
Ab der zweiten Hälfte des Jahres soll das Krankengeld für Selbständige
wieder zum Leistungsumfang der GKV gehören. Eine Erklärung gegenüber
der GKV genügt, um wieder ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit Anspruch
auf Krankengeld zu haben. Die Höhe des Tagegeldes wird dann auch für
Selbstständige nach den üblichen GKV-Regeln berechnet und der Beitragssatz
zur GKV soll wieder 15,5% betragen.
Die gewählten Zusatztarife für Krankengeld, welche zum
01.01.2009
von der GKV angeboten wurden, enden automatisch zum 31. Juli. Jedoch auch nach
dem automatischen Ablauf bleibt die Möglichkeit bestehen mit Wahltarifen
kürzere Karenzzeiten oder höhere Nettoeinkommen abzusichern.
Ein Hin und Her der gesetzlichen Regelung, die gerade den Selbstständigen
keine Sicherheit garantiert. Unabhängigkeit davon bietet nur eine private
Krankentagegeldversicherung.
Artikel eingestellt am 03.04.2009 in der Rubrik Gesetze & Paragraphen.
Autor: Patrick Saar.
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