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Kein Schadenersatz für aus dem Auto gestohlene Notebooks

Kein Schadenersatz für aus dem Auto gestohlene Notebooks
Das Landgericht Köln hat entschieden (Az. 24 S 62/06), dass der Schaden eines aus dem Auto gestohlenen Notebooks nicht ersetzt wird. Es handele sich beim Liegenlassen eines Notebooks im Auto um Leichtfertigkeit. Allein die Möglichkeit, dass es im Falle eines Autoaufbruchs gestohlen werden könne, reiche aus und ob es von außen zu sehen, gar verpackt oder versteckt war, spielt dabei keine Rolle. Der Schaden wird nicht ersetzt.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetze & Paragraphen.

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