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Flughafenausgang: Grün oder Rot?

Flughafenausgang: Grün oder Rot?
Für Reisende, die aus dem Ausland nach Deutschland einreisen, gilt folgendes: Haben sie zu verzollende Waren dabei, so müssen sie sich über die Bedeutung des roten und des grünen Ausgangs an deutschen Flughäfen genau informieren. Dies besagt ein Beschluss des BFH (VII B 21/06).

Mit Waren, für die Einfuhrabgaben entrichtet werden müssen, darf ein Reisender nicht den grünen Ausgang benutzen! Er muss stattdessen den roten Ausgang benutzen und ist verpflichtet, dort eine Zollanmeldung abzugeben.

Informiert sich ein Reisender nicht über die Bedeutung des grünen und des roten Ausgangs und benutzt mit abgabepflichtigen Waren den grünen Ausgang, so kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Steckt hinter diesem Handeln allerdings Vorsatz, so droht Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetze & Paragraphen.

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