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BGH-Urteil zu psychischen Schäden nach Verkehrsunfällen im Straßenverkehr

BGH-Urteil zu psychischen Schäden nach Verkehrsunfällen im Straßenverkehr

Laut dem neusten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen Kfz-Haftpflichtversicherer unter bestimmten Bedingungen bei Unfällen auch dann leisten, wenn der Betroffene mit psychischen Beeinträchtigungen zu kämpfen hat.

Bei dem vorliegenden Fall, den der BGH zu beurteilen hatte, war ein alkoholisierter und deutlich zu schnell fahrender Pkw-Fahrer von der Fahrbahn abgekommen. Er geriet auf die Gegenfahrbahn, verfehlte einen entgegen kommenden Motorradfahrer knapp und kollidierte anschließend mit der Frau des Fahrers, ebenfalls Motorradfahrerin, die bei dem Unfall ums Leben kam. Dem überlebenden Mann wurde von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers 4000 Euro Schmerzensgeld gezahlt. Doch der Motorradfahrer klagte gegen den Unfallverursacher und dessen Versicherung, mit der Begründung, dass gezahlte Schmerzensgeld sei zu niedrig angesetzt – er verlangte weitere 8000 Euro.

Das Oberlandesgericht Hamm (OLG) hatte die Klage des Betroffenen zunächst abgewiesen. Schmerzensgeld setze eine Körperverletzung oder eine Gesundheitsschädigung voraus, was im Falle des Betroffenen nicht gegeben sei. Doch genau diesem Urteil widersprach der BGH. Nach Einschätzung der obersten Richter hatte das OLG nicht berücksichtigt, ob die psychischen Beeinträchtigungen des Betroffenen auf eine direkte Beteiligung an dem Unfall zurückzuführen oder ob sie durch den Erhalt einer Unfallnachricht ausgelöst worden seien. Im vorliegenden Fall war der Motorradfahrer unmittelbar beteiligt, war selbst beinahe Opfer des Zusammenstoßes und musste darüber hinaus sogar mit ansehen, wie seine Frau starb.

Außerdem setze die Schadenshaftpflicht für psychische Auswirkungen keine Verletzungshandlung voraus, da diese eine organische Ursache haben. Für die Richter reichte es aus, mit Gewissheit sagen zu können, dass die psychischen Schäden ohne die Verletzungshandlung nicht aufgetreten wären. Aus diesen Gründen müssen Haftpflichtversicherer in Fällen wie diesem Schmerzensgeld zahlen.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetze & Paragraphen.

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